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Cookie-Banner-Reform: Was der Digital Omnibus für Consent Mode v2 bedeutet

Die EU arbeitet daran, die Cookie-Einwilligung zu lockern. Ihr Banner abschaffen wird sie voraussichtlich nicht, aber manche Regeln könnten sich ändern. Hier lesen Sie, was im aktuellen Entwurf steht, was davon schon gilt und ob Sie jetzt etwas tun müssen.

Kurz gesagt: Der Digital Omnibus ist ein Entwurf, kein geltendes Recht. Nach dem aktuellen Textstand des EU-Rats soll die Wartefrist nach einer Ablehnung von sechs auf vier Monate sinken, und für wenige, eng begrenzte Messzwecke soll keine Einwilligung mehr nötig sein. Für verhaltensbasiertes Targeting und seitenübergreifendes Tracking bleibt sie bestehen. Ihr Banner und Ihr Consent Mode v2 bleiben deshalb vorerst unverändert.

Was steht im Entwurf des Digital Omnibus?

Der Digital Omnibus ist ein Gesetzespaket der EU, das mehrere Digital-Regeln vereinfachen soll, darunter DSGVO und ePrivacy-Richtlinie. Die EU-Kommission hat ihn im November 2025 vorgelegt. Seitdem verhandelt der Rat der Mitgliedstaaten über seine Position, und der Text hat sich dabei deutlich verändert.

StandWas vorgesehen ist
19. November 2025, Vorschlag der KommissionCookie-Einwilligung soll in die DSGVO wandern (Art. 88a). Websites sollen Einwilligungs-Signale aus Browser oder Betriebssystem beachten (Art. 88b). Wartefrist nach einer Ablehnung: sechs Monate.
18. Juni 2026, RatstextDas Browsersignal (Art. 88b) wird gestrichen.
3. September 2026, RatstextAuch Art. 88a wird gestrichen. Die Regeln bleiben in Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie. Wartefrist weiterhin sechs Monate.
2. Oktober 2026, Ratsdokument 13886/26Wartefrist nach einer Ablehnung: mindestens vier Monate. Neue Ausnahme für die Messung kontextueller Werbung. Dokument ist das Verhandlungsmandat des Rats gegenüber dem Parlament.

Wichtig für die Einordnung: Die oft zitierte Lockerung durch „Art. 88a“ steht nach dem aktuellen Ratstext nicht mehr darin. Die Einwilligungsregeln sollen in der ePrivacy-Richtlinie bleiben und dort geändert werden.

Wie lange darf nach einer Ablehnung nicht erneut gefragt werden?

Nach dem Ratsentwurf vom 2. Oktober 2026 darf für denselben Zweck mindestens vier Monate lang keine neue Einwilligungsanfrage erscheinen. Die Kommission hatte sechs Monate vorgeschlagen. Ausnahmen sind unter anderem ein neuer Dienst, wesentliche Änderungen oder eine nicht mehr gültige gespeicherte Entscheidung, etwa weil der Besucher seine Cookies gelöscht hat.

Für welche Zwecke soll keine Einwilligung mehr nötig sein?

Der Entwurf nennt sechs Zwecke, die „streng notwendig“ sein müssen, darunter die Reichweitenmessung des Seitenbetreibers mit anonymen, aggregierten Daten und neu die Messung von Anzeige und Leistung kontextueller Werbung. Das betrifft laut Berichterstattung etwa Frequency-Capping und Werbemessung ohne Profilbildung, ohne programmatische Werbung und ohne geräteübergreifendes Tracking.

Weiterhin einwilligungspflichtig bleiben demnach verhaltensbasiertes Targeting, seitenübergreifendes Tracking und programmatische Nutzung.

Was wollen Deutschland und Google?

Laut netzpolitik.org (Juni 2026) haben sich Deutschland, Frankreich und Polen wiederholt gegen die geplanten Browser-Signale ausgesprochen. Google hat ein Lobbypapier veröffentlicht und warnt darin vor Kosten von 40 bis 50 Milliarden Euro für Europa. Netzpolitik.org nennt diese Schätzung hochgradig spekulativ. Die Folge: Das klassische Cookie-Banner bleibt in der Diskussion erhalten, statt durch automatische Signale ersetzt zu werden.

Nach heutigem Stand nichts, und zwar aus zwei Gründen:

  • Der Entwurf gilt noch nicht. Das Europäische Parlament hat laut Berichterstattung noch keine Position. Danach folgen Verhandlungen zwischen den Institutionen, und nach einem Beschluss gelten Übergangsfristen.
  • Die Kernregel bleibt. Für personalisierte Werbung, Remarketing und seitenübergreifendes Tracking bleibt die Einwilligung nötig. Genau dafür steuert der Consent Mode v2 Ihre Google-Tags.

Offen ist, ob und wie weit die neue Ausnahme für Werbemessung auch Teile der Google-Ads-Conversion-Messung abdecken würde. Das hängt vom endgültigen Text ab und davon, wie Behörden und Gerichte ihn auslegen. Verlassen Sie sich darauf nicht, bevor der Text feststeht.

Wie der Modus technisch funktioniert, lesen Sie in unseren Beiträgen Advanced Mode im Google Consent Mode v2 und Warum der Advanced Mode umstritten ist.

Sollten Sie abwarten oder Ihr Banner jetzt anpassen?

Meine Empfehlung: abwarten, aber vorbereitet sein. Ein Entwurf ist keine Rechtsgrundlage. Wer Banner oder Consent-Management-Plattform jetzt auf Basis eines unfertigen Textes lockert, geht ein Risiko ein, ohne dass sich sicher etwas gewinnen lässt.

  1. Bestehende Einrichtung sauber halten. Prüfen Sie, ob Ihr Consent Mode v2 korrekt arbeitet und die Tags je nach Einwilligung reagieren. Das ist unabhängig von der Reform nötig.
  2. Banner nicht jetzt lockern. Ändern Sie Texte, Voreinstellungen und Wiederholungsabfragen erst, wenn der Text beschlossen ist und die Fristen feststehen.
  3. Datenschutzberatung einplanen. Die neuen Ausnahmen müssen Sie rechtlich bewerten lassen. Ob eine Messung als „streng notwendig“ gilt, ist eine Einzelfallfrage.
  4. Messung nicht auf Ausnahmen aufbauen. Planen Sie Ihr Tracking weiter mit der Einwilligung als Regelfall, und bewerten Sie Modellierung und Conversion-Anpassungen unabhängig davon.
  5. Verfahren beobachten. Die nächsten Schritte sind die Position des Parlaments und die Verhandlungen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand der Berichterstattung zum 13. Oktober 2026 wieder. Die Texte werden weiter verhandelt und können sich ändern.

Quellen: PPC Land, EU-Council-Entwurf zur Wartefrist · netzpolitik.org, Deutschland und Google wollen Cookie-Banner retten · heise online, EU wants to weaken GDPR

Michael Schulz, Inhaber von web-part

Wer schreibt im web-part Blog?

Michael Schulz betreut seit über 14 Jahren Google-Ads-Konten und ist Inhaber von web-part in Neuss. Die Agentur ist zertifizierter Google Partner.

Mehr über Michael Schulz

Häufige Fragen

Welche Fragen gibt es zur Cookie-Banner-Reform?

Muss ich mein Cookie-Banner wegen des Digital Omnibus jetzt ändern?

Nein. Der Digital Omnibus ist ein Gesetzentwurf und noch kein geltendes Recht. Bis zur Verabschiedung gelten weiterhin die bisherigen Regeln zur Einwilligung. Ändern Sie Banner und Consent-Management-Plattform erst, wenn der Text final ist und Übergangsfristen feststehen.

Wird der Consent Mode v2 durch die Reform überflüssig?

Nach heutigem Stand nein. Der Entwurf behält die Einwilligungspflicht für verhaltensbasiertes Targeting und seitenübergreifendes Tracking bei. Der Consent Mode v2 wird weiterhin gebraucht, um Google-Tags je nach Einwilligung zu steuern.

Was ändert sich bei der Wiederholungsabfrage nach einer Ablehnung?

Laut Entwurf des EU-Rats vom 2. Oktober 2026 darf nach einer Ablehnung für denselben Zweck mindestens vier Monate lang nicht erneut nach der Einwilligung gefragt werden. Die Kommission hatte sechs Monate vorgeschlagen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.

Wann könnte die Cookie-Reform in Kraft treten?

Das ist offen. Nach der Position des Rats muss das Europäische Parlament seine Haltung festlegen, danach folgen Verhandlungen zwischen den Institutionen. Der Europäische Rat hatte eine Einigung bis Ende 2026 gefordert. Nach Inkrafttreten gelten Übergangsfristen.

Ist Ihr Consent Mode sauber eingerichtet?

Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihre Google-Tags auf die Einwilligung richtig reagieren und was Ihnen die Messung heute wirklich liefert.

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